Information der Öffentlichkeit gemäß § 11 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Biogasanlage in Grabsleben unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse den Bestimmungen der Störfallverordnung. Die zuständige Behörde wurde durch eine Anzeige nach § 7 Absatz 1 der 12. BImSchV über alle notwendigen Sachverhalte beim Betrieb der Anlage informiert. (Genehmigungsbescheid Nr. 29/14 vom 21. Mai 2015).

In folgendem Merkblatt informieren wir Sie über unsere Tätigkeiten, die gehandhabten Stoffe und ihre Gefährdungen sowie was bei evtl. Betriebsstörungen oder einem Störfall passieren kann und wie Sie sich wirksam vor den Folgen eines Störfalls schützen können.

Der Kontakt des Betreibers / Betriebsbereiches lautet:

Information der Öffentlichkeit gemäß § 11 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

GraNottGas GmbH
Nottleber Str. 3
D-99869 Drei Gleichen / OT Grabsleben

Telefon: +49 152 - 53710846
Telefax: +49 36202 - 761856
Email: granottgas@hotmail.de

Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Biogasanlage besteht im Wesentlichen aus zwei Fermentern mit automatisiertem Eintragssystem, zwei Nachgärer, drei Gärproduktlagern sowie einer Silage Lagerfläche.

Zur Produktion von energetisch nutzbarem Biogas durch anaerob Behandlung von Biomasse werden nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) im Sinne des Erneuerbare-Energien- Gesetzes eingesetzt. Konkret werden z. B. Maissilage, Getreide, Ganzpflanzensilage (GPS) und Grassilage eingesetzt. Die NawaRo werden in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung der Biogasanlage erzeugt. Die nachwachsenden Rohstoffe wie Maissilage, Getreide, etc. werden mit den Eintragssystemen direkt in die Fermenter gefördert.

Die Fermenter, der Nachgärer und die Gärproduktlager sind als Stahlbeton-Rundbehälter ausgeführt. Sie werden jeweils mit einer gasdichten Spezialfolie abgedeckt. Dadurch kann das erzeugte Biogas direkt über dem Flüssigkeitsspiegel der Behälter aufgefangen und zwischengespeichert werden. Eine zweite, kegelförmige Tragluftfolie wird jeweils durch Radialgebläse mit einem geringen Überdruck als Wetterschutz-Folienhaube in Form gehalten. Über- und Unterdrucksicherungen sorgen für einen konstanten Druck unterhalb und zwischen den Folien.

Die Fermenter werden im mesophilen Bereich der Vergärung bei einer Temperatur von ca. 40 Grad Celsius betrieben. Grundsätzlich ist auch eine Erhöhung der Temperatur möglich. Die Temperierung des Gärsubstrates erfolgt mit Warmwasser aus der Heizanlage. Nach entsprechender Verweildauer in den Fermentern und erfolgter Ausgasung des Gärsubstrates wird dieses über ein geschlossenes Pumpensystem dem gasdichten Lagerbehälter (Nachgärer) zugeführt. Von dort erfolgt – wiederum über das Pumpsystem – die Überleitung in die Gärproduktlager (Endlager). Hier erfolgt die Lagerung des Gärproduktes bis zur Ausbringung auf die landwirtschaftlichen Flächen.

Durch die Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen im Sinne des EEG wird energiereiches Biogas gewonnen. Das erzeugte Roh-Biogas wird einer Gasaufbereitungsanlage zur Veredelung bzw. zur Produktion von hochwertigem Biomethangas zugeführt. Das produzierte Biomethangas wird schließlich in das Versorgungsnetz des regional zuständigen Netzbetreibers eingespeist.

Das nach der anaerob Behandlung verbleibende Gärprodukt aus der Biogasanlage wird im Rahmen der landwirtschaftlichen Verwertung als Düngemittel verwertet und damit in den biologischen Wirtschaftskreislauf der landwirtschaftlichen Betriebe zurückgeführt.

Der Regelbetrieb der Biogasanlage erfolgt weitgehend automatisiert und somit unabhängig von Personaleinsatz. In der Praxis beschränkt sich der Personaleinsatz auf die Beschickung der Annahmebehälter (Schubbodenbunker), die spätestens alle 24 Stunden erfolgt, sowie die einmal täglich durchzuführenden Kontrollgänge zur Sichtkontrolle. Die dauerhafte Überwachung der Betriebsprozesse vor Ort erfolgt durch die computergestützte Anlagensteuerung, die hierin eingebundene Sensorik und ein batteriegepuffertes Alarmsystem, welches bei unnormalen Betriebszuständen eine Warnmeldung an eine ständig besetzte Stelle absetzt.

Betriebszweck der Biogasanlage ist die Gewinnung von hochwertigen Biomethangas sowie dessen Vermarktung. Nützliche und gewollte Nebeneffekte der anaerob Behandlung der Biomasse sind:

  1. die Verbesserung der Düngequalität des Substrates durch die Umsetzung organischer Verbindungen in eine mineralische Form und damit die unmittelbare Verfügbarkeit der Pflanzennährstoffe bei der landbaulichen Verwertung des vergorenen Substrates (Gärprodukt),
  2. die Reduzierung des Treibhauseffektes durch Substitution fossiler Treib- und Brennstoffe durch Biogas,
  3. die Inaktivierung von Keimen und Unkrautsamen,
  4. die Nutzung des ausgegorenen Gärsubstrates als hochwertiges Düngermittelsubstitut für den Nährstoffausgleich landwirtschaftlicher Nutzflächen unter Rückführung organischer Stoffe in den Naturkreislauf.

Die anaerob Behandlung der Biomasse dient damit der Produktion von energiereichem Biogas, der Verbesserung der Düngequalität, sowie der Gewinnung hochwertiger Pflanzendünger als Düngemittelsubstitut zum Nährstoffausgleich landwirtschaftlicher Nutzflächen.

Eigenschaften der gehandhabten Stoffe

Biogas:

  1. ist ein brennbares Gas
  2. kann beim Einatmen zu Gesundheitsschäden führen
  3. kann Atemwege und Augen reizen
  4. vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Benommenheit können auftreten
  5. kann Gesundheitsstörungen wie Atemnot, Lungenödem, Nervenschaden, Herzrhythmusstörung verursachen
  6. bleibende Gesundheitsschäden wie Hirnleistungsstörung sind möglich.
  7. je nach Schwefelwasserstoffgehalt des Biogases sind akute schwere Vergiftungen mit Gefahr von Bewusstlosigkeit und Tod möglich

Verhalten bei einem Störfall

Grundsätzlich gilt:
Bewahren Sie Ruhe.
Verständigen Sie bitte Ihre Nachbarn u. ggf. Passanten.
Begeben Sie sich ins Haus, bleiben Sie nicht im Freien.
Schließen Sie Fenster und Türen und stellen Klima- u. Lüftungsanlagen ab.
Bei einem auftretenden Störfall informieren wir umgehend die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen und Behörden. Diese verfügen über Notfallpläne, die es ermöglichen die Bevölkerung zu informieren. Dies geschieht durch Lautsprecherdurchsagen und per Rundfunk.

Wir bitten Sie den Anordnungen von Notfall- und Rettungsdiensten Folge zu leisten.

Vor-Ort-Besichtigung und weitere Informationen

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung fand am 02.12.2015 statt.

Für Fragen zum Überwachungsplan sowie in allg. Umweltfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Überwachungsbehörde:

Landratsamt Gotha
Umweltamt
Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall-/ Chemikaliensicherheit- und Bodenschutzbehörde
18.-März-Str. 50
D-99867 Gotha

Telefon: +49 3621 - 214-154
Telefax: +49 3621 - 214-158
Webseite: http://www.kreis-gth.de/

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Grabsleben, 02.11.2017